Seetüchtigkeitsbescheinigung sowie Seh- und Hörtauglichkeitsbescheinigung für Freizeitsegler
Wenn Sie auf See arbeiten möchten, benötigen Sie ein gültiges Seemannszeugnis. Als Freizeitsegler kann ein „Seh- und Hörtest“ erforderlich sein.
Das Attest bescheinigt, dass Sie aus gesundheitlicher Sicht für den Schiffsdienst geeignet sind, und ist eine gesetzliche Vorschrift der Seeschifffahrtsbehörde.
Ausführung und Preis
Terminvereinbarung
Für Patienten und sonstige Personen
Die Arztpraxis stellt innerhalb von zwei Wochen Seetauglichkeitsbescheinigungen und Bescheinigungen für Freizeitsegler für alle aus. Sollten Sie sich in einer dringenden Situation befinden und eine Bescheinigung benötigen, können wir diesem Wunsch oft ebenfalls nachkommen.
Sie müssen nicht bei unserer Arztpraxis angemeldet sein, um ein Attest ausstellen zu lassen.
Weitere Informationen zu den Anforderungen und Vorschriften für Seefahrtzeugnisse finden Sie auf der Website der Seeschifffahrtsbehörde.
Bitte denken Sie daran, Folgendes mitzubringen
- Gültiger Lichtbildausweis
- Brille/Kontaktlinsen bei Bedarf
- Gegebenenfalls ein früheres Gesundheitszeugnis
- Kopie des letzten ärztlichen Befundes bei einer etwaigen chronischen Erkrankung
Hinweis: Der Termin findet in der Regel am späten Nachmittag statt, damit der reguläre Sprechstundenbetrieb der Arztpraxis nicht beeinträchtigt wird.
Wir unterstützen Sie bestmöglich auf See
Wenn Sie ein Seetüchtigkeitszeugnis oder ein Freizeitseglerzeugnis (Seh- und Hörtest) benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere zugelassenen Schifffahrtsärzte stellen die Zeugnisse schnell und professionell aus – ganz gleich, ob Sie Stammpatient sind oder nicht. Wir nehmen diese Aufgabe ernst und stellen sicher, dass Sie die Anforderungen der Seeschifffahrtsbehörde erfüllen, damit Sie Ihren Dienst auf See sicher fortsetzen können.