Ab Januar 2017 müssen alle Krankenakteneinträge aus der Allgemeinmedizin (Ihrer Hausarztpraxis) über die „Min Læge“-App und sundhed.dk an den Patienten und andere relevante medizinische Fachkräfte weitergegeben werden. Hintergrund hierfür sind unter anderem das Bestreben nach einer sektorübergreifenden, nahtlosen Patientenversorgung sowie eine EU-Richtlinie, die den Einblick der Patienten in ihren eigenen Behandlungsverlauf und die Patientensicherheit stärken soll.
Ab dem 1. Januar 2027 stehen den Patienten die Krankenakten daher erst nach 24 Uhr des jeweiligen Tages zur Verfügung, an dem sie mit der Klinik in Kontakt standen. Bei der regulären Verlängerung von Rezepten für nicht suchterzeugende Medikamente werden keine Krankenakteneinträge erstellt; diese Informationen sind daher ausschließlich im eigenen Medikamentenprofil einsehbar.